Teilzeitstudenten müssen auch eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, um studieren zu können. Meist sind es Berufstätige die nach Feierabend oder am Wochenende sich durch den Lern- und Lesestoff kämpfen. Da nicht die ganze Woche studiert werden kann, verlängert sich dementsprechend die Regelstudienzeit (Meist entsprechen zwei Teilzeitsemester einem Vollzeitsemester). Gerade Studenten die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, spüren keine wirkliche Veränderung, da sie trotz der vielen Theorie immer noch den Bezug zur Praxis haben.
Während bei einem Vollzeitstudium im Schnitt ca. 45 Wochenstunden Arbeitszeit aufgewendet werden müssen, geht man bei einem “faktischen Teilzeitstudium” von etwa 20-25 aus. Leider wird ein Teilzeitstudium immer noch nicht richtig anerkannt. Außerdem fürchten viele, der Doppelbelastung nicht Stand halten zu können. Doch diese Ängste sind unbegründet – es zeigt sich, dass gerade Teilzeitstudenten auf dem Arbeitsmarkt viele Pluspunkte sammeln können, da sie beide Seiten kennen.
Zudem werden zum Beispiel berufsintegrierte oder berufsbegleitende Studiengänge wesentlich mehr anerkannt als individuelle Teilzeitstudiengänge: Wie der Name schon sagt, werden beim berufsintegrierten Studium Praxis und Theorie verbunden, d.h. dass eine praktische Berufstätigkeit ebenso ausgeübt wird, wie der theoretische Teil. Das individuelle Teilzeitstudium richtet sich nach dem persönlichen Zeitrahmen der für das Studium aufgebracht werden soll und kann wahlweise in Teilzeit (zum Beispiel abends oder am Wochenende) oder sogar Vollzeit absolviert werden.