Studieren mit Behinderung

In Deutschland wird versucht Menschen mit Behinderung den Zugang zu einem Studium zu erleichtern, um damit eine gewisse Chancengleichheit zu schaffen. Dennoch ist es nicht ganz einfach und eine gut überlegte Planung und Vorbereitung unumgänglich.

Menschen ohne Behinderung fällt die Auswahl ihrer Hochschule bzw. ihres Studiengangs schon recht schwer. Menschen mit Behinderung müssen bei ihrer Wahl noch einige weitere Faktoren beachten. Die Vorlesungsräume, Bibliotheken und der Campus muss zum Beispiel behindertengerecht sein. Es ist daher sinnvoll, direkt mit der Hochschule Kontakt aufzunehmen, um solche Details abzuklären. Fast alle Hochschulen, aber auch Studentenwerke haben Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit, die Fragen rund ums Studium mit Behinderung gerne beantworten.

Einige Studiengänge werden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben. Wenn man an so einem Studienplatz interessiert ist, kann ein Härteantrag gestellt werden. Für Menschen mit Behinderung erhöhen sich dadurch die Chancen, da zwei Prozent der Studienplätze für Härteantrage reserviert  sind. Ob dieser Antrag bewilligt wird ist von Fall zu Fall verschieden.
Ein wichtiger weiterer Punkt, den Menschen mit Behinderung unbedingt bedenken sollten, ist die rechtzeitige Suche nach einer behindertengerechten Wohnung. Leider gibt es nur selten eine größere Auswahl unter solchen Wohnungen. Von daher empfiehlt es sich, sich schon lange im voraus diesbezüglich zu erkundigen.

Für Menschen mit Behinderung sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) folgende zusätzliche Hilfeleistungen vor: Bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern kann ein zusätzlicher Härtefreibetrag beeantragt werden. Desweiteren kann auch nach Überschreitung der Studienhöchstdauer BAföG beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Behinderung ursächlich für die Überschreitung war. Auch können bei der Rückzahlung des Darlehens Aufwendungen nach § 33b des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden, damit sich der Freibetrag erhöht, bis zu dem man von der Rückzahlung freigestellt werden kann.