Studiengebühren

Trotz großer anfänglicher Proteste müssen Studenten mittlerweile in vielen deutschen Bundesländern ab dem ersten Semester Studiengebühren bezahlen.
Im folgenden haben wir eine Übersicht zum aktuellen Stand der Dinge aufgelistet. Klickt hier einfach auf euer Bundesland um mehr zu erfahren!

Baden-Württemberg

Seit dem Sommersemester 2007 müssen Studenten 500 Euro pro Semester zahlen. Ausnahmen sind zum Beispiel chronisch Kranke oder Behinderte sowie Eltern mit Kindern unter acht Jahren. Langzeitstudenten zahlen schon seit 1989 in Baden-Württemberg Studiengebühren.
Langzeitstudenten liegen fünf Semester über der Regelstudienzeit und müssen 511 Euro Semesterbeitrag abdrücken. Diese Regelung wird ab dem Sommersemester 2007 ersetzt. Der momentane Verwaltungskostenbeitrag liegt bei 40 Euro pro Semester.

Bayern

Seit dem Sommersemester 2007 müssen Studenten bis zu 500 Euro pro Semester zahlen. An Fachhochschulen mindestens 100 Euro höchstens aber 500 Euro, an Universitäten und Kunsthochschulen sind es mindestens 300 Euro, höchstens 500 Euro. Die Hochschulen selber bestimmen die Höhe der Beiträge. Sie können für jeden Studiengang verschieden hohe Gebühren vorsehen.
Die bisherigen Zweitstudiums- und Langzeitstudiengebühren wurden mit Beginn der allgemeinen Studiengebühren abgeschafft. Der momentane Verwaltungskostenbeitrag liegt bei 50 Euro pro Semester.

Berlin

In Berlin gibt es keine Planungen für Studiengebühren. Der momentane Verwaltungskostenbeitrag liegt bei 50 Euro pro Semester. Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro stehen immer wieder in der Diskussion.

Brandenburg

In Brandenburg gibt es noch keinerlei Planungen für Studiengebühren Es gibt auch keine Langzeitstudiengebühren. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 50 Euro (für Immatrikulation und Rückmeldung). Bereits eingeführt worden sind Rückmeldegebühren in Höhe von 51 Euro pro Semester.
Zur Zeit in der Diskussion steht die Einführung allgemeiner Studiengebühren wie in den anderen Bundesländern, mindestens jedoch Langzeitstudiengebühren oder Studienkonten in Höhe von 500 € pro Semester.

Bremen

Seit dem Wintersemester 2006/2007 gibt es Studiengebühren und zwar ab dem dritten Semester. Hier entscheidet jedoch der Wohnsitz ob man zahlen muss. Wer seinen Erstwohnsitz in Bremen hat, bezahlt keine Studiengebühren.
Alle, die Ihren Wohnsitz nicht in Bremen haben, zahlen 500 Euro ab dem dritten Semester. Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro fallen ab dem 14. Semester an. In Bremen betragen die Verwaltungskosten 50 Euro pro Semester.

Hamburg

Ab dem Sommersemester 2007 werden in Hamburg von allen Studierenden Studiengebühren (500 Euro pro Semester) erhoben. Die Verwaltungsgebühren belaufen sich auf 50 Euro pro Semester.

Hessen

NEU-NEU-NEU
Die zum Wintersemester 07/08 eingeführten Studiengebühren wurden ab dem derzeit beginnenden Wintersemester (08/09) wieder abgeschafft. Dies beschloss der Hessische Landtag Anfang Juni.
Der derzeitige Studentenandrang auf hessische Hochschulen ist enorm. Mancherorts werden Zuwachsraten bis zu 30 Prozent vermeldet (zum Beispiel an der FH Gießen-Friedberg).
Auch die Gebühren für Langzeitstudenten sind wieder entfallen.
Seit dem Sommersemester 2004 fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester an.

Mecklenburg-Vorpommern

Zur Zeit gibt es keine Gebührenpläne.

Niedersachsen

Seit dem Wintersemester 2006/2007 fallen für die Erstsemester 500 Euro pro Halbjahr an Alle anderen Studenten müssen seit dem Sommersemester 2007 an 500 Euro pro Halbjahr bezahlen.
Die Verwaltungskostenbeiträge sind unterschiedlich. Langzeitstudenten zahlen zwischen 600 und 800 Euro pro Semester.

Nordrhein-Westfalen

Seit dem Wintersemester 2006/2007 müssen Studienanfänger, ab dem Sommersemester 2007 alle anderen Studierenden, Gebühren bezahlen. Ob und in welcher Höhe Studienbeiträge erhoben werden, entscheidet jede einzelne Hochschule für sich selbst. Die Obergrenze liegt jedoch bei 500 Euro pro Semester.

Rheinland-Pfalz

Es gibt keine Studiengebühren für das Erststudium. “Wir beabsichtigen nicht, Gebühren einzuführen. Wir wollen weiter ein gebührenfreies Studium garantieren”, so Michael Au, der Pressesprecher des Ministeriums für Wissenschaft. Überschreitet ein Student die Regelstudienzeit um das 1,75-fache, fallen Langzeitstudiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester an.
Die Studienkonten wurden im Wintersemester 2004/2005 eingeführt. Es wird überlegt, Gebühren für Studierende einzuführen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.

Saarland

Studierende zahlen seit dem Wintersemester 2007/08 folgende Gebühren: 300 Euro in den ersten beiden Semestern, danach 500 Euro.
Die Studierenden zahlen zusätzlich bei der Neueinschreibung Beiträge zum Studentenwerk und zur Studentenschaft sowie eine Chipkartengebühr in Höhe von 130 Euro pro Semester.

Sachsen

Es sind keine allgemeinen Studiengebühren geplant. Auch Langzeitstudiengebühren gibt es nicht. Die geltende Prüfungsordnung schreibt vor, dass Studierende automatisch exmatrikuliert werden, wenn sie länger als vier Semester über der Regelstudienzeit studieren.
Ein Zweitstudium kostet zwischen 300 und 450 € pro Semester.

Sachsen-Anhalt

Derzeit fallen nur Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester an und zwar ab einer Überschreitung von mehr als vier Semestern der Regelstudienzeit. Verwaltungsgebühren werden derzeit noch nicht erhoben.

Schleswig-Holstein

Schleswig Holstein will die Entwicklung von Studiengebühren in den anderen norddeutschen Bundesländern Niedersachsen, Hamburg und Bremen erst einmal beobachten. Langzeitstudiengebühren gibt es keine. Verwaltungskostenbeiträge werden nur erhoben, wenn sich Studierende verspätet anmelden.

Thüringen

Seit Herbst 2004 gibt es Gebühren für Langzeitstudenten mit vier Semestern über der Regelstudienzeit. Sie müssen 500 Euro pro Semester bezahlen. Studenten zahlen einen Semesterbeitrag an die Studentenwerke. Dieser ist an jeder Hochschule unterschiedlich. Allgemeine Studiengebühren sind nicht geplant.

Österreich

Seit 2001 gibt es Studiengebühren die einmal pro Semester zu entrichten sind – 363,36 Euro pro Semester für Österreicher und EWR-Staatsangehörige. Staatsangehörige anderer Staaten zahlen 726,72 Euro pro Semester. 15 Euro fallen zusätzlich für die Pflichtmitgliedschaft in der ÖH (Österreichische HochschülerInnenschaft) sowie 0,36 Euro für eine Unfallversicherung. Beurlaubte Studenten zahlen keine Studiengebühren – eine Beurlaubung ist aber nur in seltenen Fällen möglich. Studierende aus Entwicklungsländern erhalten die geleisteten Studiengebühren rückerstattet. Neu ist, dass Studenten 60 Stunden im Semester gemeinnützige Arbeit leisten können, dann werden ihnen die Studiengebühren erlassen.

Schweiz

An allen Schweizer Hochschulen sind Studiengebühren zu entrichten. Diese liegen zwischen 425 und 800 Franken pro Semester. An einigen Universitäten werden ausländischen Studenten zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt.
Der Betrag bewegt sich zwischen 100 und 275 Franken. In Lugano an der Universität della Svizzera italiana werden 2.000 Franken zusätzliches Entgelt für ausländische Studenten pro Semester verlangt.