Studium mit Kind

Aus einer Studie des Deutschen Studentenwerks (DSW, Berlin) geht hervor, dass rund sieben Prozent der eingeschriebenen Studenten mindestens ein Kind haben (ca. 120.000 Mütter und Väter). Eine Schwangerschaft während des Studiums stellt viele vor fast unlösbare Probleme. Denn neben den Geburtsvorbereitungen und finanzieller Planung, gilt es auch die üblichen Studienabläufe zu bewältigen. Und das sind nur einige Beispiele, die eine Kluft zwischen Studium und Kind hervorrufen können. Daher stehen die angehenden Eltern in der Pflicht sich gründlich über die neue Situation zu informieren.

Finanzen

Trotz möglichen finanziellen Problemen sollte man nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Der Staat bietet z.b. folgend Hilfen an: Für Kinder die bis zum am 31.12.2006 geboren sind, erhält man Erziehungsgelt, für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder bekommt man das Elterngeld. Beide Leistungen erfordern allerdings gewisse Kriterien und Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Prinzipiell gibt es für Studierende kein Arbeitslosengeld II. Dennoch besteht ein Anspruch auf den so genannten schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Hier werden einmalige Leistungen wegen Schwangerschaft wie zum Beispiel Schwangerschaftsbekleidung und Ähnliches bezuschusst. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben nicht alle Studentinnen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis durch die Schwangerschaft oder Geburt unterbrochen wird. Wenn die Mutter bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird für sie während der Zeit der Mutterschutzfrist ( 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) gezahlt. Ist die Mutter jedoch über den Partner oder die Eltern mitversichert, bekommt man kein Geld. Es muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

Anspruch auf Kindergeld hat jeder , der ein Kind hat und dessen Wohnsitz bzw. ständiger Aufenthaltsort in Deutschland ist. Ausländische Eltern bzw. Studentinnen haben hierauf nur Anspruch, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung haben. Der Anspruch entsteht mit der Geburt des Kindes.
Achtung! Ist absehbar, dass das Studium länger als 3 Monate unterbrochen werden muss, solltet man das umgehend dem BAföG-Amt mitteilen. Nach 3-monatiger Unterbrechung gibt es keine BAföG-Leistungen mehr. Erfolgt keine Mitteilung an das zuständige BAföG-Amt, dass das Studium mehr als drei Monate unterbrochen wird/wurde, kann man sich schnell großen Ärger einhandeln (Rückzahlung + Schulden). Am besten beantragt man für diese Zeit ALG II.
Eine erhöhte BAföG-Zahlung für Eltern gibt es nicht, man kann aber einen Aufschub für den Leistungsnachweis und die Verlängerung der Förderungshöchstdauer beantragen.
Weitere Informationen gibt es bei den Sozialberatungsstellen der Studierendenvertretung des Studentenwerkes oder der jeweiligen Hochschule. Beim Jugendamt kann ein so genannter Unterhaltsvorschuss beantragt werden, wenn kein Unterhalt von dem nicht im Haushalt lebenden Elterteil gezahlt wird.

Auf finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung Mutter und Kind besteht kein Rechtsanspruch.
Ob Hilfe geleistet wird, ist unabhängig von allen anderen Ansprüchen und richtet sich nur nach der tatsächlichen persönlichen Situation. Einen Zuschuss der Bundesstiftung Mutter und Kind bekommt man nur, wenn andere Sozialleistungen nicht ausreichen.

Urlaubssemester

Bei zu hoher Belastung durch Kind und Studium ist es möglich, ein Urlaubssemester (ohne BAföG-Leistungen) in Anspruch zu nehmen. Dafür muss eine ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft mit dem wahrscheinlichen Geburtstermin bzw. die Geburtsurkunde des Kindes beim Studentenwerk vorgelegt werden.

Kinderbetreuung

Die notwendige Kinderbetreuung könnte zudem ein weiteres Problem mit sich bringen, denn nur wenige Hochschulen verfügen über ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor allem für Kinder unter drei Jahren. Dennoch gibt es Möglichkeiten zur Unterbringung, wie zum Beispiel Krabbelgruppen, städtische Kindereinrichtungen vom Jugendamt oder kirchliche Einrichtungen.

Familienfreundliche Hochschulen

Viele Hochschulen haben das Zertifikat “Familiengerechte Hochschule” bereits erworben. An diesen Hochschulen werden besondere Unterstützungen für Studierende mit Kind angeboten.