Bafög

BAföG steht für BundesAusbildungsrderungsGesetz und soll Personen, die sich ein Studium aufgrund verschiedener Gegebenheiten nicht leisten können, finanziell unterstützen.

Anspruch

Anspruch auf BAföG haben Personen die eine weiterführende Schule (zum Beispiel eine Realschule oder ein Gymnasium) ab der zehnten Klasse besuchen, sowie Personen die eine Fachhochschule, Abendschule, Akademie oder Universität besuchen. Auch ein Praktikum kann förderungswürdig sein.
Die deutsche Staatsangehörigkeit, Eignung und ein bestimmtes Höchstalter sind die allgemeinen Voraussetzungen. Für Ausländer bestehen ebenso Förderungsmaßnahmen, zum Beispiel wenn der Ehepartner oder ein Elternteil Deutscher ist. Auch für Personen, die der EU angehören, gibt es Förderungsmöglichkeiten. Diese müssen aber individuell und situationsbezogen nachgefragt werden.

Eignung / Alter

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Person, die die Leistungen bezieht, auch das “Ausbildungsziel” erreicht. Studenten müssen deshalb i.d.R. nach dem 4. Semester einen Leistungsnachweis, wie z.B. das Bestehen der Zwischenprüfung vorlegen. Außerdem wird die Förderung nur gewährt, wenn das Studium bzw. die Ausbildung vor dem 30. Lebensjahr begonnen wird.

Antrag

Der Antrag auf BAföG muss schriftlich gestellt werden. Das Formular kann man unter www.bafoeg.bmbf.de herunterladen. Der Antrag muss dann beim zuständigen BAföG-Amt eingereicht werden. Das Amt entscheidet daraufhin, ob BAföG gewährt wird oder nicht.
Die Bewilligung gilt stets für ein Jahr und muss dann erneut beantragt werden. Achtung, rückwirkend wird BAföG nicht bezahlt; daher rechtzeitig die Anträge abgeben.

Anzurechnendes Einkommen

Die maximale Höhe der Zahlung ist im BAföG geregelt. Eigenes Einkommen bis zu 4206 € im Bewilligungszeitraum (12 Monate) ist anrechnungsfrei. Ab Aug. bzw. Okt. 2008 erhöht sich dieser Freibetrag auf 4800 €. Ein Mehrverdienst vermindert den BAföG-Betrag. Auch eigenes Vermögen zur Zeit der Antragstellung wird, sofern es 5200 € übersteigt, angerechnet.
Darüberhinaus wird auch das Einkommen der Eltern angerechnet, wenn dieses gewisse Grenzen überschreitet.

Auslandsbafög

Wer im Inland förderungsberechtigt ist, ist dies auch im Ausland. Wer im Inland aufgrund zu hohen Einkommens/Vermögens kein BAföG erhält, kann trotzdem einen Antrag auf Auslandsbafög stellen, da dort die Freibeträge wesentlich höher sind. Die Höchstförderungsdauer ist auf ein Jahr begrenzt.
Die Ausbildung bzw. das Studium muss zuvor in Deutschland mindestens ein Jahr absolviert worden sein. Sprachkenntnisse für das angestrebte Auslandsziel sind erforderlich. Auch dieser Antrag sollte rechtzeitig eingereicht werden.

Rückzahlung

Für Studenten ist das BAföG zur Hälfte ein Zuschuss (der nicht zurückgezahlt werden muss) und zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen.
5 Jahre nach Erhalt der letzten BAföG Rate muss dieses Darlehen zurück bezahlt werden, also meist erst, wenn der berufliche Einstieg gelungen ist und somit Geld für die Rückzahlung zur Verfügung steht. Für Schüler ist das BAföG meist Vollzuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss.