Studienabschlüsse

Derzeit gibt es folgende 5 anerkannte Hochschulabschlüsse, die nachfolgend näher beschrieben werden:

Diplom
Das Diplom war bisher der wohl bekannteste dutsche Hochschulabschluss. Derzeit werden die Diplom-Studiengänge jedoch nach und nach durch die Bachelor/Master-Studiengänge abgelöst. Zum derzeit beginnenden Wintersemester 2008/2009 sind bereits 75 Prozent aller Studiengänge auf Bachelor- oder Masterabschlüsse umgestellt. Die letztendliche komplette Umstellung soll bis 2010 erfolgen. Bei staatlich anerkannten Hochschulen wird der Abschluss mit Diplom betitelt. Fachhochschulen müssen den Zusatz FH, Berufsakademien BA “einklammern”. Privaten Einrichtungen ist der Zusatz selbst überlassen, jedoch werden nicht alle Zusätze allgemein anerkannt. Bei einem Diplom-Studium wird überwiegend ein einziges Fach studiert. Nebenfächer nur, wenn sie zur weiteren Vertiefung oder Erweiterung des Hauptfaches dienen. Die Regelstudienzeit (mit Diplomarbeit) beträgt zwischen sechs und zehn Semestern. Nach dem Diplom—Studium ist eine Promotion möglich (Dr. Titel).

Magister
Beim Magister-Studienabschluss kann man im Normalfall zwei bis drei Fächer verschiedenster Fachrichtungen miteinander kombinieren. Häufig baut das Studium auf einem Haupt- und zwei Nebenfächern auf. Der Magister Artrium, umgangssprachlich Magister—Abschluss, ist hauptsächlich in den Geisteswissenschaften angesiedelt. Sprachen, Kunst oder auch Sozial- und Wirtschaftswissenschaften werden oftmals miteinander kombiniert. Es gibt nur sehr wenige Einschränkungen was die Kombinationsmöglichkeit von Fächern angeht. Beim Magister-Studium wird man nicht auf einen gewissen Beruf bzw. Berufsgruppe vorbereitet, vielmehr ist man durch das breite Wissensspektrum fast überall “universell einsetzbar”. Zum Beispiel im Medien- oder Kulturbereich. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Nach dem Studium ist eine Promotion möglich (Dr. Titel).

Staatsexamen / Staatsprüfung
Bei diesen Studiengängen liegt zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen eine “Berufspraxis-Einheit”, wie zum Beispiel ein Referendariat. Mit dem ersten Staatsexamen kann meist noch recht wenig angefangen werden. Erst mit Abschluss des zweiten Staatsexamen ist der wirklich berufsqualifizierende Abschluss erreicht. Inhalt von Studium und Prüfung sind sogar gesetzlich geregelt. Der Grund für die staatliche Kontrolle ist das öffentliche Interesse an der Qualität bestimmter Ausbildungen. Die Regelstudienzeit (bis zum ersten Staatsexamen) beträgt für das Lehramtstudium sechs bis neun Semester, für Medizin zehn bis zwölf Semester, für Jura acht bis neun Semester. Nach dem Studium ist eine Promotion möglich (Dr. Titel).

Bachelor
Seit dem Sommersemester 2005 läuft die Umstellung von Diplom- auf die Bachelor- und Master- Studienabschlüsse. Ziel dieser Umstellung soll eine bessere internationale Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse sein. Dieser Studienabschluss, der im Normalfall nach sechs Semestern erreicht wird, vermittelt praxisorientiertes Wissen innerhalb kürzester Zeit. Die Absolventen sind daher noch relativ jung, wenn sie in die Arbeitswelt eintreten.
Mit Abschluss eines Bachelor-Studienganges in Deutschland erlangt der Student einen der folgenden Titel:

  • “Bachelor of Arts” (B.A.),
  • “Bachelor of Science” (B.Sc.),
  • “Bachelor of Engineering” (B.Eng.) oder
  • “Bachelor of Laws” (LL.B.) bzw. an einer Kunst- oder Musikhochschule den Titel
  • “Bachelor of Fine Arts” (B.A.F.) oder
  • “Bachelor of Musik” (B.Mus.).

Eine Promotion (Dr. Titel) ist (außer in besonderen Ausnahmefällen) nicht möglich.

Master
Der Master-Studiengang wird dem Bachelor-Studiengang angehängt und dient zur wissenschaftlichen Vertiefung des Fachgebietes. Die Regelstudienzeit beträgt zwei bis vier Semester, so dass beide Studiengänge (Bachelor, Master) zehn Semester ergeben. Nach dem Studium ist eine Promotion möglich (Dr. Titel). Vorsicht: Da jedoch viele Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind (z.B. Notendurchschnitt), steht dieser Abschluss nicht jedem offen.
Die Bedeutung von Bachelor und Master, wie eben definiert, gilt nur für Deutschland.