Kindergeld

– die wichtigsten Fakten

  • Kindergeld wird gewährt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes im Kalenderjahr maximal 7680 Euro (ab 2010: 8004 Euro) betragen haben. Bei der Berechnung der Einkünfte können vom Bruttoeinkommen die entstandenen Werbungskosten (Kosten für Arbeitsmaterial, Fahrtkosten, usw./min. aber die Pauschale von 920 €) abgezogen werden. Desweiteren können Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Wird die Freigrenze nur um 1 € überschritten, muss das bis dahin erhaltene Kindergelt komplett zurückgezahlt werden.
  • Erhaltenes BAföG zählt in Höhe des Zuschusses als Einkommen.
  • Es ist nicht relevant, ob das Kind noch bei den Eltern wohnt- es muss aber unverheiratet sein
  • Die Höhe beträgt ab 2010 für das erste und zweite Kind je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro pro Monat und ab dem vierten Kind gibt es sogar 215 Euro
  • Normalerweise beantragen und erhalten die Eltern das Kindergeld. Zahlen diese jedoch kein Unterhalt obwohl sie müssten, kann das Kind die Auszahlung selbst beantragen.
  • Anspruch auf Kindergeld hat im Prinzip jede(r) Studierende bzw. Auszubildende oder unverheiratete bis zum 27. Lebensjahr.

    ACHTUNG!!!
    Seit 2007 wird die Altergrenze stufenweise auf 25 Jahre herabgesetzt!

    -Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27
    -Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis 26
    -Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25

Kinder, die den Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, werden für diese Zeit über das
27./26./25.Lebensjahr hinaus berücksichtigt.

  • Während Übergangszeiten zum Beispiel zwischen Schulbeendigung und Studienbeginn kann Kindergeld gewährt werden (Dieser Zeitraum darf maximal vier Monate betragen).

Weitere Informationen findet ihr unter:

www.arbeitsagentur.de/kinderzuschlag