Bildungskredit

Seit April 2001 hat die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW Förderbank) für Studierende, die unabhängig vom BAföG nicht genügend finanzielle Mittel für das Studium aufbringen können, einen Bildungskredit ins Leben gerufen. Dieser wird im Gegensatz zum BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern vergeben. Dennoch gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf die Förderung. Bis zu 24 Monate a 300 Euro pro Monat beträgt die Maximalförderung. Die minimale Förderungsdauer beträgt drei Monate. Die Summe ist mit Zinsen zurückzubezahlen.

Die KfW Förderbank hat zum Beispiel im Jahr 2004 66 Millionen Euro für diese Förderungsmaßnahme bereitgestellt. Es gibt trotzdem einige Bedingungen für die Beantragung. So muss man zum Beispiel an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein und die Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt haben. Der Kredit kann bis zum Ende des zwölften Studiensemesters gewährt werden. Zudem beträgt die Altergrenze 36 Jahre.