Kindergeld
– die wichtigsten Fakten Kindergeld wird gewährt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes im Kalenderjahr maximal 7680 Euro (ab 2010: 8004 Euro) betragen haben. Bei der Berechnung der Einkünfte können vom Bruttoeinkommen die entstandenen Werbungskosten (Kosten für Arbeitsmaterial, Fahrtkosten, usw./min. aber die Pauschale von 920 €) abgezogen werden. Desweiteren können Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Wird Weiterlesen…